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   OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12   

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https://dejure.org/2013,5277
OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12 (https://dejure.org/2013,5277)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.04.2013 - 5 LA 50/12 (https://dejure.org/2013,5277)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. April 2013 - 5 LA 50/12 (https://dejure.org/2013,5277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 Abs. 1 BBG; § 14 Abs. 2 S. 1 StVO
    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer abschüssigen Straße ohne Sicherung gegen das Wegrollen mittels Handbremse und Einlegen des Ganges

  • RA Kotz

    Parken auf abschüssiger Straße - Sicherheitsvorkehrungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 75 Abs. 1; StVO § 14 Abs. 2 S. 1
    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer abschüssigen Straße ohne Sicherung gegen das Wegrollen mittels Handbremse und Einlegen des Ganges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grobe Fahrlässigkeit bei unterbliebener doppelter Sicherung eines auf abschüssiger Straße abgestellten Kraftfahrzeuges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer abschüssigen Straße ohne Sicherung gegen das Wegrollen mittels Handbremse und Einlegen des Ganges

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grobe Fahrlässigkeit bei ungenügender Absicherung eines abgestellten Kfz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Sicherung eines auf abschüssiger Straße abgestellten Kraftfahrzeugs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Dienstfahrzeug weggerollt - Beamter haftet möglicherweise für Schaden

  • welt.de (Pressemeldung, 02.05.2013)

    Sicher Parken: Nur Handbremse reicht nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grobe Fahrlässigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abstellen des Fahrzeugs auf abschüssiger Straße ohne Anziehung der Handbremse und Einlegung eines Gangs ist grob fahrlässig - Fahrzeugführer haftet für entstandenen Verkehrsunfall wegen des Wegrollens des Fahrzeugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12
    Damit hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem Maß verletzt, das objektiv und subjektiv den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigt (vgl. aus der Rechtsprechung der Zivilgerichte ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.2007 - 19 U 127/06 -, juris).

    Insofern kann sich die Beklagte auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen einer doppelten Sicherung berufen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.2007, a. a. O., juris Rn. 9; vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Beamtenrecht nur Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12
    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8.7.1992 - IV ZR 223/91 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07

    Darlegungs- und Beweislastverteilung bei einem Dienstunfall eines Beamten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12
    Insofern kann sich die Beklagte auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen einer doppelten Sicherung berufen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.2007, a. a. O., juris Rn. 9; vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Beamtenrecht nur Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 5 LA 220/11

    Erforderlichkeit der Prüfung der Erlasslage bei Entscheidungen von einiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 15 A 333/14

    Ehemalige AStA-Vorstandsmitglieder haften für massive Verluste durch Mensa-Party

    vgl. aus dem beamtenrechtlichen Schadensersatzrecht, in dem diese allgemeingültigen Obersätze ebenfalls Anwendung finden: BVerwG, Urteile vom 12. August 2008 - 2 A 8.07 -, juris Rn. 15, und vom 29. April 2004 - 2 C 2.03 -, BVerwGE 120, 370 = DVBl. 2004, 1369 = juris Rn. 16, Beschluss vom 6. August 2009 - 2 B 9.09 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 10. Februar 2005 - 6 A 2171/02 -, juris Rn. 54; Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 2 A 280/12 -, juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 6 ZB 12.1817 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 2. April 2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rn. 5.
  • VG Stuttgart, 25.05.2023 - 11 K 942/22

    Augenblicksversagen bei Rotlicht-Verstoß im Rahmen einer polizeilichen

    Zusätzlich müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -, juris Rdnr. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.04.2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rdnr. 8; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.02.2014 - 1 L 51/12 -, juris und Beschl. v. 21.12.2001 - 3 L 490/01 -, juris).

    Daher müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -, juris Rdnr. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.04.2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rdnr. 8; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.02.2014 - 1 L 51/12 -, juris und Beschl. v. 21.12.2001 - 3 L 490/01 -, juris).

  • VG Augsburg, 13.04.2018 - Au 2 K 17.1704

    Schadenersatz wegen Dienstpflichtverletzung durch nicht hinreichend gesichertes

    Dieser Sachverhalt steht zur Überzeugung des Gerichts aufgrund des Anscheinbeweises fest, da im Lichte des durch eine Fachwerkstatt unmittelbar im Nachgang des Schadensfalls festgestellten ordnungsgemäßen Zustands der Feststellbremse (Blatt 11 der Verwaltungsakte) ansonsten ein Abrollen des Fahrzeugs ausgeschlossen gewesen wäre (vgl. NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 7; VG Sigmaringen, U.v. 20.11.2017 - 2 K 6134/16 - UA S. 7 f.; VG Augsburg, U.v. 29.8.2013 - Au 2 K 13.276 - juris Rn. 22; VG Wiesbaden, U.v. 25.6.2007 - 8 E 384/05 - juris Rn. 37; VG Hamburg, U.v. 22.9.1999 - 22 VG 292/99 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 29.08.2013 - Au 2 K 13.276

    Bundesbeamtenrecht; Schadensersatz wegen Dienstpflichtverletzung; grobe

    Es kommt somit nicht entscheidungserheblich auf die Frage an, ob er die Handbremse tatsächlich angezogen hat, wogegen jedoch ein Anscheinsbeweis spricht, da die Handbremse technisch in einwandfreiem Zustand war (vgl. NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 5; VG Wiesbaden, U.v. 25.6.2007 - 8 E 384/05 - juris Rn. 37; VG Hamburg, U.v. 22.9.1999 - 22 VG 292/99 - juris Rn. 21; LAG Hamm (Westfalen), U.v. 13.10.2006 - 4 Sa 1325/05 - juris Rn. 21).

    Mangels Vorliegens von Anhaltspunkten, die auf eine Sondersituation schließen lassen, hat der Kläger damit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem Maß verletzt, das objektiv und subjektiv den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigt (vgl. NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 23.6.2008 - Au 2 K 07.306 - juris Rn. 11; U.v. 9.4.2008 - Au 2 K 07.737 - UA S. 3; VG Wiesbaden, U.v. 25.6.2007 - 8 E 384/05 - juris Rn. 37; OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris Rn. 6).

  • VG Bayreuth, 11.09.2018 - B 5 K 17.536

    Schadensersatz bei dienstpflichtwidriger Beschädigung eines Dienstfahrzeugs

    Dass der Verkehrsteilnehmer an die erhöhte Gefahr oder an die gebotene Verhaltensalternative nicht gedacht hat, ist typisch für Fälle der unbewussten Fahrlässigkeit und schließt für sich allein die Möglichkeit einer groben Fahrlässigkeit noch nicht aus (NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 8).

    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (BayVGH, B.v. 26.2.2018 - 6 ZB 17.2324 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 8).

  • VG Lüneburg, 16.05.2017 - 8 A 78/16

    Regress

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.8.2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2013 - 5 LA 117/12

    Beurteilung des Beruhens des Abhandenkommens eines Schlüssels auf grober

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 2.4.2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 6 ZB 17.903

    Schadenersatz wegen Dienstpflichtverletzung: Missachtung der Durchfahrtshöhe

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (BVerwG, U.v. 2.2.2017 - 2 C 22.16 - juris Rn. 14; U.v. 29.4.2004 - 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370/374; BayVGH, B.v. 29.1.2014 - 6 ZB 12.1817 - juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 6 ZB 12.1817

    Bundesbeamtenrecht Schadensersatz wegen Dienstpflichtverletzung; abrollendes

    Dies setzt voraus, dass der Beamte die einfachsten, ganz naheliegenden Überlegungen nicht angestellt und Verhaltenspflichten nicht beachtet hat, die im gegebenen Fall jedem einleuchten müssen (BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370/374; NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 6 ZB 19.1326

    Schadensersatz wegen Treuepflichtverletzung, hier: Beschädigung eines

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (BVerwG, U.v. 2.2.2017 - 2 C 22.16 - juris Rn. 14; U.v. 29.4.2004 - 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370/374; BayVGH, B.v. 29.1.2014 - 6 ZB 12.1817 - juris Rn. 7; NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 23.08.2022 - W 1 K 22.584

    Berufssoldat, Schadensersatz, Auffahrunfall bei Rückwärtsfahrt, grobe

  • VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12

    Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den

  • VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 21.843

    Regressforderung des Dienstherrn, Abrollunfall, grobe Fahrlässigkeit, Umfang des

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